Hier liegt ein erstes Problem darin, dass beide Parteien eines
Mediationsverfahrens sich auf einen Mediator einigen müssen.
In einzelnen Glücksfällen gelingt es den Parteien, gemeinsam einen
Mediator auszuwählen.
Regelmäßig sieht jedoch nur eine der Konfliktparteien in der Mediation
einen Weg zur Lösung. In einem solchen Falle kann der Mediator ver-
suchen, mit der anderen Konfliktpartei Kontakt aufzunehmen um dort
für eine Mediation zu werben. Gerne unterstütze ich Sie bei diesem
Unterfangen. Bitte zögern Sie nicht, mich anzusprechen.
Wichtig ist im Ergebnis, dass beide Medianten Vertrauen zu dem
Mediator finden. Jeder Mediator wird deshalb Verständnis dafür auf-
bringen, wenn die Parteien sich zuerst ein Bild von seiner Person
machen wollen.
Gerne stehe ich deshalb für ein unverbindliches Vorgespräch zur
Verfügung.
Natürlich ist es ausgeschlossen, dass der Anwalt der eine Partei
als Mediator ausgewählt wird.
Rechtsgebiete des Mediators
Ist es sinnvoll, den Mediator nach seinem Rechts- oder
Fachgebiet auszuwählen?
Nach unserer Auffassung ja. So ist es insbesondere im Bereich des
Baurechts von besonderer Bedeutung, dass der Mediator über
Grundkenntnisse in Baurecht, Bautechnik und Baubetriebswirtschafts-
lehre verfügt. Entsprechendes gilt für gesellschaftsrechtliche Ausein-
andersetzungen, z. B. zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH.
Im familienrechtlichen Bereich kann es von Vorteil sein, ein familien-
rechtlich vorgebildeten Mediator auszuwählen, damit am Ende nicht
Lösungen erarbeitet werden, welche rechtlich nicht zu vereinbaren
sind. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, einen Psychologen als
Mediator auszuwählen.
Auch eine sog. Co-Mediation kommt in Betracht. Dabei wählen die
Parteien zwei Mediatoren aus, z.B. einen Juristen und einen
Bautechniker oder einen Juristen und einen Psychologen,
welche die Mediation dann gemeinsam durchführen.
Wichtig ist es, dass die Parteien dem Mediator das notwendige
Vertrauen entgegenbringen, um eine Lösung erarbeiten zu können.
Gerne beraten ich Sie auch online (Zoom)!
Neustrelitz
Seestr. 1 . D-17235 Neustrelitz
Tel. +49 - (0) 3981 - 21 49 00 . Fax 21 49 01
Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 48 . D-17033 Neubrandenburg (Zweigstelle)
Tel. +49 - (0) 395 - 37 99 76 77
Berlin
Oranienburger Str. 39 . D-10117 Berlin-Mitte (Zweigstelle)
Tel. +49 - (0) 30 - 24 34 25 20 . Fax 24 34 25
S-Bahn S1, S2, S25 Oranienburger Straße . Metroline M 1, M 5
U6 Oranienburger Tor
Mail . WEB
Kanzlei@Conze.de . www.Conze-Rechtsanwaelte.de
Bürozeiten
Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Hier liegt ein erstes Problem darin, dass beide Parteien eines
Mediationsverfahrens sich auf einen Mediator einigen müssen.
In einzelnen Glücksfällen gelingt es den Parteien, gemeinsam einen
Mediator auszuwählen.
Regelmäßig sieht jedoch nur eine der Konfliktparteien in der Mediation
einen Weg zur Lösung. In einem solchen Falle kann der Mediator ver-
suchen, mit der anderen Konfliktpartei Kontakt aufzunehmen um dort
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Wichtig ist im Ergebnis, dass beide Medianten Vertrauen zu dem
Mediator finden. Jeder Mediator wird deshalb Verständnis dafür auf-
bringen, wenn die Parteien sich zuerst ein Bild von seiner Person
machen wollen.
Gerne stehe ich deshalb für ein unverbindliches Vorgespräch zur
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Natürlich ist es ausgeschlossen, dass der Anwalt der eine Partei
als Mediator ausgewählt wird.
Rechtsgebiete des Mediators
Ist es sinnvoll, den Mediator nach seinem Rechts- oder
Fachgebiet auszuwählen?
Nach unserer Auffassung ja. So ist es insbesondere im Bereich des
Baurechts von besonderer Bedeutung, dass der Mediator über
Grundkenntnisse in Baurecht, Bautechnik und Baubetriebswirtschafts-
lehre verfügt. Entsprechendes gilt für gesellschaftsrechtliche Ausein-
andersetzungen, z. B. zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH.
Im familienrechtlichen Bereich kann es von Vorteil sein, ein familien-
rechtlich vorgebildeten Mediator auszuwählen, damit am Ende nicht
Lösungen erarbeitet werden, welche rechtlich nicht zu vereinbaren
sind. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, einen Psychologen als
Mediator auszuwählen.
Auch eine sog. Co-Mediation kommt in Betracht. Dabei wählen die
Parteien zwei Mediatoren aus, z.B. einen Juristen und einen
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Wichtig ist es, dass die Parteien dem Mediator das notwendige
Vertrauen entgegenbringen, um eine Lösung erarbeiten zu können.
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Tel. +49 - (0) 395 - 37 99 76 77
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