Das Mediationsverfahren unterliegt festen Grundsätzen, welche
den beteiligten Parteien ausreichende Sicherheit geben sollen.
Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der
Mediator diese Grundsätze einhält.
1. Neutralität/Allparteilichkeit
Wie auch im gerichtlichen Verfahren ist im Mediationsverfahren die
Neutralität des Mediators wesentliche Voraussetzung für das Gelingen
des Prozesses. Der Mediator vertritt keine der Mediationspareien
(Medianten). Er berät sie auch nicht im rechtlichen Sinne. Der Mediator
leitet den Mediationsprozess.
Davon zu unterscheiden ist der Anwalt, welcher eine Partei im Me-
diationsverfahren vertritt. Dieser Rechtsbeziehung liegt ein Anwalts-
vertrag zu Grunde. Hier vertritt der Anwalt den Medianten als Partei.
Im Gegensatz zum Mediator braucht er gerade nicht neutral zu sein.
2. Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit ist eine wesentliche Grundregel der Mediation.
Die Medianten werden sich nur öffnen und die tatsächlichen Hinter-
gründe ihres Konflikts preisgeben, wenn sie damit rechnen können,
dass diese vertraulichen Angaben nach dem Ende des Verfahrens
nicht an die Öffentlichkeit getragen werden.
Die Parteien vereinbaren deshalb, dass alles im Rahmen der Mediation
Gesagte vertraulich bleibt und vereinbaren insoweit Stillschweigen.
Dieses gilt für den Mediator wie auch für die Medianten untereinander.
3. Selbstverantwortlichkeit
Unter der Selbstverantwortlichkeit versteht man, dass die Medianten
angeleitet werden, ihre Positionen selber zu vertreten, die Lösung des
Konflikts in die Hand zu nehmen und selbst herbeizuführen. Ziel der
Mediation ist es, eine für beide Parteien gewinnbringende Lösung zu
erarbeiten (Win-Win-Situation).
4. Ergebnisoffenheit
Eine wesentlichen Grundregel der Mediation ist die Ergebnisoffenheit.
Tritt man von vorn herein mit einem festen Ergebnis im Kopf an, so
schränkt man damit den Kreis der Lösungsmöglichkeiten über die
Gebühr ein. Manchmal versteckt sich eine Lösung und wird erst dann
erkennbar, wenn man von der vorgefassten Meinung ablässt.
5. Informiertheit
Unter diesem Begriff versteht man, dass die Medianten die gegen-
seitigen Positionen erfasst und verstanden haben müssen. Es soll
versucht werden, einen gleichmäßigen Informationsstand herbei zu
führen, damit die Parteien auf dieser Basis ein für sie günstiges
Ergebnis erarbeiten können.
6. Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit ist ein zentrales Element des Mediationsprozesses.
Nur wenn eine Partei eine Lösung wirklich will, lässt sich eine solche
gewinnbringend finden.
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