CONZE Mediation
Neustrelitz . Neubrandenburg . Berlin

Gemeinsam Konflikte lösen!

Grundsätze der Mediation

Das Mediationsverfahren unterliegt festen Grundsätzen, welche 
den beteiligten Parteien ausreichende Sicherheit geben sollen. 
Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der 
Mediator diese Grundsätze einhält.


1. Neutralität/Allparteilichkeit 

Wie auch im gerichtlichen Verfahren ist im Mediationsverfahren die 
Neutralität des Mediators wesentliche Voraussetzung für das Gelingen 
des Prozesses. Der Mediator vertritt keine der Mediationspareien 
(Medianten). Er berät sie auch nicht im rechtlichen Sinne. Der Mediator 
leitet den Mediationsprozess. 

Davon zu unterscheiden ist der Anwalt, welcher eine Partei im Me- 
diationsverfahren vertritt. Dieser Rechtsbeziehung liegt ein Anwalts-
vertrag zu Grunde. Hier vertritt der Anwalt den Medianten als Partei.    
Im Gegensatz zum Mediator braucht er gerade nicht neutral zu sein. 


2. Vertraulichkeit 

Die Vertraulichkeit ist eine wesentliche Grundregel der Mediation. 

Die Medianten werden sich nur öffnen und die tatsächlichen Hinter-
gründe ihres Konflikts preisgeben, wenn sie damit rechnen können, 
dass diese vertraulichen Angaben nach dem Ende des Verfahrens 
nicht an die Öffentlichkeit getragen werden. 
 

Die Parteien vereinbaren deshalb, dass alles im Rahmen der Mediation 
Gesagte vertraulich bleibt und vereinbaren insoweit Stillschweigen. 
Dieses gilt für den Mediator wie auch für die Medianten untereinander.

 

3. Selbstverantwortlichkeit 

Unter der Selbstverantwortlichkeit versteht man, dass die Medianten 
angeleitet werden, ihre Positionen selber zu vertreten, die Lösung des 
Konflikts in die Hand zu nehmen und selbst herbeizuführen. Ziel der 
Mediation ist es, eine für beide Parteien gewinnbringende Lösung zu 
erarbeiten (Win-Win-Situation). 


4. Ergebnisoffenheit 

Eine wesentlichen Grundregel der Mediation ist die Ergebnisoffenheit. 
Tritt man von vorn herein mit einem festen Ergebnis im Kopf an, so 
schränkt man damit den Kreis der Lösungsmöglichkeiten über die 
Gebühr ein. Manchmal versteckt sich eine Lösung und wird erst dann 
erkennbar, wenn man von der vorgefassten Meinung ablässt. 


5. Informiertheit 

Unter diesem Begriff versteht man, dass die Medianten die gegen-
seitigen Positionen erfasst und verstanden haben müssen. Es soll 
versucht werden, einen gleichmäßigen Informationsstand herbei zu 
führen, damit die Parteien auf dieser Basis ein für sie günstiges 
Ergebnis erarbeiten können.


6. Freiwilligkeit 

Die Freiwilligkeit ist ein zentrales Element des Mediationsprozesses. 
Nur wenn eine Partei eine Lösung wirklich will, lässt sich eine solche 
gewinnbringend finden.

 

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