Ablauf des Mediationsverfahrens
Das Mediationsverfahren kann man grob in 5 Phasen einteilen.
Deren Dauer richtet sich nach den Parteien sowie der Art und dem
Umfang des zu lösenden Konflikts.
1. Arbeitsbündnis
In diesem ersten Schritt erläutert der Mediator den Prozess der
Mediation, den Verlauf, die Rolle des Mediators, die Prinzipien und
Grundregeln, die zeitliche Dimension und die Kosten.
Der bisherige Stand des Konflikts wird thematisiert, die Erwartungen
der Parteien werden erfragt.
Ziel des Arbeitsbündnisses soll der Abschluss des Mediationsvertrages
sein sowie die Beratung über die gemeinsamen Regeln des Gesprächs.
Der ersten Phase kann im Einzelfall ein Einzelgespräch des Mediators
mit den Medianten vorausgehen.
2. Themensammlung
In dieser Phase, der ersten tatsächlichen Phase der Mediation, werden
die zu lösenden Konflikte erarbeitet und hinterfragt. Ziel der zweiten
Phase ist, dass die Medianten ihre gegenseitige Standpunkte austauschen
und verstehen.
3. Interessenfindung
In der dritten Phase wird der Konflikt bearbeitet. Ausgehend von der,
den Parteien bewussten Ebene der Realität soll versucht werden, auf
die tieferliegende Ebene der Bedürfnisse und Interesse der Medianten
herabzusteigen, um auf dieser Basis Lösungsansätze zu erarbeiten.
4. Konfliktlösung
Auf der Basis der Erkenntnisse der dritte Phase wird in dieser Phase
versucht, die einzelnen Konfliktbestandteile einer Lösung zuzuführen.
Die Bedürfnisse und Interessen der Parteien sollen dabei im Vorder-
grund stehen. Ziel ist eine für beide Parteien gewinnbringende Lösung
- die sog. Win-Win-Lösung - zu finden.
5. Abschluss einer Vereinbarung
Auf der Basis der vorgefundenen Lösungsansätze soll in dieser letz-
ten Phase versucht werden, die von den Medianten erarbeiteten Lösung
zu einer Vereinbarung zusammenzufassen.
Je nach Konflikt kann es angezeigt sein, dass die Parteien die gefundene
Lösung in diesem Stadium noch einmal mit ihren anwaltlichen Beratern
besprechen, um diese auch aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen.
Erst dann soll es zu einem verbindlichen Abschluss der Vereinbarung kommen.
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